Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 24.01.2023 - 2 NB 204/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
NHZG § 6; NHZG § 6 Abs. 1; NHZG § 6 Abs. 1 Satz 2
Anrechnung von Studienleistungen; ECTS-Leistungsnachweis; erforderlicher Leistungsstand; höheres Fachsemester; höheres Fachsemester Zulassung; Leistungsnachweis; Leistungspunkte; Zulassung zum Studium in einem höheren Fachsemester - Vorläufiger Rechtsschutz - Beschwerde ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NHZG § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. c)-d) und S. 2
Zulassung eines Studienplatzbewerbers für ein höheres Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studienganges; Nachweis des erforderlichen Leistungsstands
Verfahrensgang
- VG Hannover, 29.10.2021 - 6 B 5363/21
- OVG Niedersachsen, 24.01.2023 - 2 NB 204/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Niedersachsen, 14.11.2018 - 2 LC 1786/17
Ausbildungsrechtliche Kohorte; beurlaubte Studenten; ECTS-Punkte; erforderlicher …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.01.2023 - 2 NB 204/21
Die kapazitätsrechtliche Regelung des § 6 Abs. 1 NHZG dient nach ihrem Wortlaut und ihrer Historie sowohl dem begründeten Interesse der Studienbewerber am Zugang zum Studium im höheren Semester und dessen ungehinderter Fortsetzung als auch dem berechtigten Interesse der Hochschule an einer vollen Ausschöpfung ihrer Aufnahmekapazität in dem angestrebten Semester bei gleichzeitiger Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Hochschulbetriebs (hierzu ausführlich Senatsurt. v. 14.11.2018 - 2 LC 1786/17 -, juris Rn. 30-32, NVwZ-RR 2019, 777; BeckRS 2018, 3501).Nach der Rechtsprechung des Senats (Senatsurt. v. 14.11.2018 - 2 LC 1786/17 -, juris Rn. 33, NVwZ-RR 2019, S 777 ff. (780); BeckRS 2018, 35105) ist zur Beantwortung der Frage, welche Studienleistungen der Bewerber für den Nachweis des erforderlichen Leistungstandes vorzuweisen hat, im Allgemeinen von den Anforderungen der (Studien-)Ordnung der aufnehmenden Hochschule auszugehen.
Die Grenze der Zumutbarkeit ist im Regelfall jedenfalls dann überschritten, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber zum Ausgleich des Leistungsrückstands das volle Lehrangebot und die Kapazität eines anderen (unteren) Fachsemesters in Anspruch nehmen müsste, auf das sich seine Zulassung nicht erstreckt (Senatsurt. v. 14.11.2018 - 2 LC 1786/17 -, juris Rn. 34).
Das ist der Antragsgegnerin nach der Rechtsprechung des Senats (Senatsurt. v. 14.11.2018 - 2 LC 1786/17 -, juris Rn. 32, NVwZ-RR 2019, S 777 ff. (780); BeckRS 2018, 35105) nicht zumutbar.
- BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76
Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.01.2023 - 2 NB 204/21
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt bei einer Vorwegnahme der Hauptsache regelmäßig nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen des Antragstellers in der Hauptsache bei summarischer Prüfung überwiegend wahrscheinlich ist und dem Antragsteller ohne Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.10.1977 - 2 BvR 42/76 -, juris, Rn. 34 ff.). - BVerwG, 12.02.2018 - 2 B 56.17
Verlust der Dienstbezüge eines Polizeibeamten wegen schuldhaften Fernbleibens vom …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.01.2023 - 2 NB 204/21
Die kapazitätsrechtliche Regelung des § 6 Abs. 1 NHZG dient nach ihrem Wortlaut und ihrer Historie sowohl dem begründeten Interesse der Studienbewerber am Zugang zum Studium im höheren Semester und dessen ungehinderter Fortsetzung als auch dem berechtigten Interesse der Hochschule an einer vollen Ausschöpfung ihrer Aufnahmekapazität in dem angestrebten Semester bei gleichzeitiger Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Hochschulbetriebs (…hierzu ausführlich Senatsurt. v. 14.11.2018 - 2 LC 1786/17 -, juris Rn. 30-32, NVwZ-RR 2019, 777; BeckRS 2018, 3501). - OVG Niedersachsen, 09.08.2021 - 2 NB 57/21
Auswahlkommission; Bachelorstudium; Beurteilungsspielraum; fachliche Eignung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.01.2023 - 2 NB 204/21
In Verfahren, die auf eine vorläufige Zulassung zum Studium gerichtet sind, ist der Streitwert wegen der faktischen Vorwegnahme der Hauptsache grundsätzlich - so auch hier - mit dem vollen Auffangwert festzusetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 9.8.2021 - 2 NB 57/21 -, juris Rn. 23).